Gestaltung von Programmen bei schulischen Anlässen und Repräsentation der Schule nach außen, Chorausbildung unter fachlicher Anleitung, Freude an der musischen Ausbildung und an der Programmgestaltung entwickeln, Erlernen von Liedern, Texten usw.
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Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt ( Transparenzanspruch). Schulen sind tranparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.